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Der Gruppen-Editor

Im Gruppen-Editor von Mumble kann man Gruppen erstellen, löschen und Gruppen-Mitglieder verwalten.

Um zum Gruppen-Editor zu gelangen, öffnet man zuerst den Kanal-Editor, indem man einen Rechtsklick auf einen Kanal macht und anschließend auf „Bearbeiten“ klickt. Dann klickt man auf die Registerkarte „Gruppen“.

Dies funktioniert natürlich nur, wenn man für den entsprechenden Kanal die Berechtigung "Berechtigungen bearbeiten" hat.

Allgemeine und wichtige Informationen zu Gruppen in Mumble gibt es unter Gruppen.

Änderungen werden erst gespeichert, wenn man auf OK klickt.

Bedeutung der Formatierungen bei der Anzeige von Gruppennamen und Benutzernamen

Aufbau des Editors

Gruppen-Editor in Mumble

Gruppe

Gruppen auf einem Mumble-Server

Hinzufügen

Man gibt links im Feld einen Gruppennamen ein und klickt dann auf Hinzufügen, um eine Gruppe zu erstellen.

Entfernen

Man wählt links im Feld eine Gruppe aus und entfernt diese mit einem Klick auf Entfernen.

Erben

Hier wird eingestellt, ob die ausgewählte Gruppe vom übergeordneten Kanal geerbt werden soll 2) oder ob es eine eigenständige Gruppe sein soll.

Vererbbar

Hier kann man einstellen, ob die angegebene Gruppe an Unterkanäle vererbbar sein soll.

Vererbt

Dieser Haken zeigt nur an, ob eine Gruppe von einem übergeordneten Kanal vererbt wurde und lässt sich nicht entfernen oder setzen.

Mitglieder

Mitglieder

In dieser Liste sind die Mitglieder der Gruppe aufgelistet, die in diesem Kanal hinzugefügt wurden.

Ausgeschlossene Mitglieder

In dieser Liste sind die Mitglieder der Gruppe aufgelistet, die in diesem Kanal ausgeschlossen wurden. Anstatt ein geerbtes Mitglied hier explizit aus der Liste zu wählen, um es auszuschließen, kann man es auch in der Liste der „Geerbten Mitglieder“ anwählen und dann dort auf „Ausschließen“ klicken.

Geerbte Mitglieder

In dieser Liste sind die Mitglieder der Gruppe aufgelistet, die geerbt wurden, also in einem übergeordneten Kanal definiert wurden.

1)
großes Mysterium aus Client und Server Zeugs bla
2)
wodurch auch die Mitglieder dieser geerbt werden